Monitor Versorgungsforschung (Aug 2024)

Was bringt die Krankenhausreform für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Krebs?

  • Dr. med. Jürgen Malzahn,
  • Prof. Dr. med. Jochen Schmitt MPH

DOI
https://doi.org/10.24945/MVF.04.24.1866-0533.2633
Journal volume & issue
Vol. 2024, no. 04
pp. 55 – 60

Abstract

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Gemäß Nationalem Krebsplan sollen alle an Krebs erkranken Personen eine qualitativ hochwertige Versorgung entsprechend evidenzbasierten Behandlungsleitlinien in einheitlich qualifizierten Zentren erhalten. Die WiZen-Studie konnte für alle 11 untersuchten Krebsarten relevante Überlebensvorteile bei Erstbehandlung in einem durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifizierten Zentrum gegenüber nicht zertifizierten Krankenhäusern zeigen. Dennoch wird ein hoher Anteil an Krebserkrankten in nicht-zertifizierten Krankenhäusern behandelt. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sieht für den Bereich der onkologischen Chirurgie eine Konzentration vor; dabei sollen die die Krankenhausstandorte, die bei einer Krebsentität zusammen die wenigsten und zusammen 15% der Fälle mit entsprechenden onkochirugischen Leistungen erbringen, von der Vergütung ausgenommen werden. Wir untersuchten mittels einer Auswirkungsanalyse basierend auf Daten nach § 21 KHEntgG des Jahres 2022, inwieweit die vorgesehene Leistungskonzentration zur Umsetzung des Nationalen Krebsplans und der Ergebnisse der WiZen-Studie führt. Betrachtet wurden die Entitäten Mammakarzinom, Pankreaskarzinom, Bronchialkarzinom, Kolonkarzinom, Rektumkarzinom, Magenkarzinom und Ösophaguskarzinom. Von den Standorten, die die Kriterien des KHVVG erfüllen würden, sind zwischen 17,9% (Mammakarzinom) und 85,5% (Magenkarzinom) nicht gemäß den Kriterien der DKG zertifiziert. Somit würde bei Umsetzung des § 40 KHG (neu) ein beträchtlicher Anteil an Patientinnen und Patienten weiterhin außerhalb zertifizierter Zentren behandelt werden und entsprechende Qualitätspotenziale ungehoben bleiben. Dazu kommt, dass durch die vorgesehene Neuregelung nur die operativen Eingriffe pro (Karzinom)Entität adressiert wird – und damit alle nicht onkochirurgischen Krebsbehandlungen von der qualitätsbasierten Leistungskonzentration ausnehmen. Insgesamt erscheint es zur Erreichung des Ziels der Krankenhausreform, nämlich Morbidität und Mortalität von Patientinnen und Patienten mit einer Krebserkrankung zu verbessern, wesentlich zielführender, die onkologische Versorgung wie im Nationalen Krebsplan vorgesehen exklusiv auf diejenigen Einrichtungen zu begrenzen, die den Zertifizierungsbedingungen der Deutschen Krebsgesellschaft entsprechen und damit nachweislich eine leitlinienkonforme, evidenzbasierte Versorgung von Krebserkrankten sicherstellen. Entsprechend einer Analyse der Regierungskommission würde dadurch die Erreichbarkeit für die Bevölkerung nicht in relevantem Maße eingeschränkt werden.

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