Verfassungsblog ()

Fiktive Einheit vor Pluralität

  • Eva Kocher

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Nun hat also auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Sachen Tarifeinheitsgesetz entschieden. Wie zuvor schon das BVerfG kommt er zum Ergebnis, dass der neue § 4a TVG in Menschenrechte eingreift, kann sich aber nicht dazu durchringen, Deutschland hierfür zu verurteilen. Und wie bereits im BVerfG haben zwei Richter:innen ihren Widerspruch in einem Sondervotum formuliert.

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