Fiktive Einheit vor Pluralität
Abstract
Nun hat also auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Sachen Tarifeinheitsgesetz entschieden. Wie zuvor schon das BVerfG kommt er zum Ergebnis, dass der neue § 4a TVG in Menschenrechte eingreift, kann sich aber nicht dazu durchringen, Deutschland hierfür zu verurteilen. Und wie bereits im BVerfG haben zwei Richter:innen ihren Widerspruch in einem Sondervotum formuliert.