Verfassungsblog ()

Straßburg: Lebenslang kann durchaus lebenslang sein

  • Maximilian Steinbeis

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Die britischen Konservativen überlegen bekanntlich zurzeit, sich von der Europäischen Menschenrechtskonvention loszusagen. Einer der Gründe dafür ist die angeblich übergriffige Rechtsprechung des EGMR und darin ganz besonders die zur lebenslangen Haftstrafe. In dem Papier, das die Tories vor einigen Wochen dazu verabschiedet haben, heißt es: „In 2013 the Strasbourg Court ruled that murderers cannot be sentenced to prison for life, as to do so was contrary to Art. 3 of the Convention.“ Das hat noch nie gestimmt. Eine heute veröffentlichte Kammerentscheidung zur Rechtslage in Frankreich stellt das noch mal unmissverständlich klar.