Verfassungsblog ()

Sind Staaten auch nur Menschen?

  • Maximilian Steinbeis

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Grundrechte sind für Menschen da, nicht für Staaten. Das ist nach deutscher Verfassungsdoktrin so selbstverständlich, dass man sich kaum traut es hinzuschreiben. Der Staat hat keine Grundrechte, kann schon aus denklogischen Gründen keine haben. Grundrechte binden die öffentliche Gewalt: Sie sollen ihr nicht Freiheit geben, sondern welche nehmen. Gilt das auch für europäische Grundrechte? Das könnte zweifelhaft erscheinen, wenn man das heute verkündete Urteil Bank Mellat des Europäischen Gerichtshofs ansieht.

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