Von Wissen und Nichtwissen bei der Wahl: Das „verbesserte Verhältniswahlrecht“ in Bayern
Abstract
Wenn die Bewohner Bayerns an diesem Sonntag einen neuen Landtag wählen, richten sich die Augen der Republik nach Süden. Weder die Wähler noch die Beobachter dürften dabei alle um die Finessen des bayerischen Landtagswahlrechts wissen, denn dieses gleicht nur auf den ersten Blick dem Bundestagswahlrecht. Die Bayerische Verfassung spricht von einem „verbesserten Verhältniswahlrecht“. Ob dies wirklich zutrifft, ist aber zweifelhaft.