Verfassungsblog (Nov 2022)

Nicht genug geärgert für immateriellen Schadensersatz

  • Marco Blocher

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Die in Art. 82 Abs. 1 DSGVO vorgesehene Ersatzfähigkeit immaterieller Schäden aus DSGVO-Verletzungen sorgt vor den Gerichten der Mitgliedstaaten für beträchtliche Unsicherheiten, was sich in gegenwärtig neun Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu dieser Thematik äußert. In dem am weitesten fortgeschritten Verfahren wurden am 06.10.2022 die Schlussanträge von General Generalanwalt Sánchez-Bordona veröffentlicht, die bedauerlich wenig zur Debatte beitragen, teils an der Sache vorbei argumentieren und den Gerichten schlicht keine praktikable Lösung zu den gestellten Vorlagefragen liefern.

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