Verfassungsblog ()

Auf der schiefen Bahn

  • Wolfgang Hecker

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Brandenburg und Thüringen haben 2019 als erste Bundesländer die politischen Parteien gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kandidatenlisten paritätisch aufzustellen. Das Verfassungsgericht Thüringen hatte das Landesgesetz am 15.7. 2020 kassiert, am 23.10.2020 hat nun auch das Verfassungsgericht Brandenburg das Landesparitätsgesetz einstimmig für verfassungswidrig erklärt. Der Versuch, die Parteien und ihre Mitglieder bei der Kandidatenauswahl inhaltlichen Vorgaben des Gesetzgebers zu unterwerfen, war von vornherein zum Scheitern verurteilt.

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