Gutachten aus Straßburg: Mehr Arbeit für den ohnehin überlasteten EGMR
Abstract
Das europäische System des Menschenrechtsschutzes steht vor einer weitreichenden Reform. Die obersten nationalen Gerichte werden, wenn sie auf Schwierigkeiten bei der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention stoßen, den EGMR um ein Rechtsgutachten anrufen können. Diese Maßnahme könnte große Auswirkungen auf die Funktionalität des Systems haben – ob günstige oder nicht, wird sich erst noch zeigen.