Verletzung von Schutzpflichten durch die Bundesrepublik in Afghanistan?
Abstract
Neben der politischen Frage der entstandenen Situation und der Folgen des Truppenabzugs aus Afghanistan stellt sich die Frage nach der rechtlichen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland. Wir kommen zu dem Zwischenergebnis, dass die Bundesrepublik Deutschland ihren grundrechtlichen Schutzpflichten – vor allem jener des Lebensschutzes gemäß Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG – und völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.