Verfassungsblog (Aug 2022)
Immer noch lückenhaft
Abstract
Am 27. Juli 2022 hat die Bundesregierung ihren Entwurf für ein „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ offiziell vorgestellt, dessen Kern das geplante Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bildet. Mit dem HinSchG wird der deutsche Gesetzgeber erstmals ein Stammgesetz zum Thema „Whistleblowing“ schaffen, also der Aufdeckung von Rechtsverstößen und anderen Missständen durch Organisationsinsider. Der Entwurf weist jedoch gerade in vielen besonders Whistleblowing-relevanten Bereichen erhebliche Lücken auf.