Bankenabwicklungsfonds: Gemeinschaftsmethode sticht Unionsmethode
Abstract
Der Rat der EU-Finanzminister möchte Teile des vorgeschlagenen Bankenabwicklungsfonds in einen zwischenstaatlichen Vertrag verschieben. Was technisch anmutet, ist im Kern ein demokratischer Präzedenzfall: Die EU-Institution, in der die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind, umgeht nämlich das Mitbestimmungsrecht des Europäischen Parlaments. Demokratiepolitisch darf es jedoch nicht im Ermessen der Mitgliedstaaten stehen, Teile eines Gesetzesvorschlags, bei denen mit Widerstand im Parlament zu rechnen ist, einfach in einen Vertrag zu verschieben, wo das EU-Parlament keine Mitsprache hat und die nationalen Parlamente nur ihren Segen geben dürfen. So sieht es auch das Europarecht.