Außenpolitik statt Verbraucherschutz
Abstract
Nach dem Urteil des EuGH vom 12. November lautet die korrekte und verpflichtende Herkunftskennzeichnung für einen Wein, der aus dem Westjordanland stammt und in einer israelischen Siedlung hergestellt wird: „Westjordanland (israelische Siedlung)“. Der EuGH sendet mit diesem Urteil nicht nur ein politisch fragwürdiges Signal, sondern er überschreitet auch seine Kompetenzen. Der Bundestag und die Bundesregierung dürfen an der Umsetzung des Urteils daher nicht mitwirken.