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Grundrechte gegen jedermann: Direktwirkung von Unionsgrundrechten zwischen Privaten

  • Clemens Latzel

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Grundrechte bereiten deutschen Zivilrechtlern regelmäßig Probleme. Schon der Umgang mit Grundrechten des Grundgesetzes ist im Zivilrecht mühsam – der Umgang mit Unionsgrundrechten gleicht dem Umgang mit den Restprodukten ziviler Atomkraftnutzung: Man lässt am liebsten die Finger davon, muss aber dennoch darauf achtgeben, denn die Ausstrahlung ist durchdringend und kann weitreichende Folgen haben. Deshalb muss auch ein Zivilrechtler wissen, wie Unionsgrundrechte funktionieren, und ist es lobenswert, dass sich der neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) mit dieser Frage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gewandt hat. Dessen Entscheidung hat nun ein Generalanwalt mit Schlussanträgen vorbereitet. Anlass ist einmal mehr das Urlaubsgrundrecht – ja, das gibt es wirklich.

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