Verfassungsblog (Mar 2023)
Inter* Personen im menschenrechtlichen Warteraum
Abstract
Bei Fällen aus dem LGBTIQ*-Themenkreis vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) lässt sich ein gewisses Muster erkennen: In dem jeweils ersten Beschwerdefall (sei es das Adoptionsrecht für homosexuelle Personen, sei es die Frage der Anerkennung der Geschlechtsidentität von trans* Personen), erkennt der EGMR zunächst keine Verletzung eines Konventionsrechts an. Häufig erklärt er aber auch, dass diese Einschätzung sich ändern kann. So könnte es auch bei der Frage des Personenstatus von inter* Personen kommen.