Verfassungsblog (Dec 2023)

Im Parlamentsrevier - Hat die Bundestagspolizei eine gesetzliche Grundlage – oder muss die erst noch geschaffen werden?

  • Philipp Austermann

DOI
https://doi.org/10.59704/274192e05f7f1642
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Die Bundestagspräsidentin übt nach Art. 40 Abs. 2 S. 1 GG das Hausrecht und die Polizeigewalt in den Gebäuden des Bundestages aus. Beide Befugnisse gehören zum Kernbestand der Parlamentsautonomie, also des Rechts des Parlaments, seine (grundlegenden) Angelegenheiten selbst zu regeln und wahrzunehmen. Um die Polizeigewalt durchsetzen zu können, verfügt der Bundestag als einziges deutsches Parlament über eine eigene Polizei, für die Bundestagspräsidentin nun eine transparente und detaillierte Rechtsgrundlage schaffen möchte. Trotz vieler Vorzüge wäre ein solches Gesetz verfassungswidrig.

Keywords