Das Urheberrecht als „Zensurrecht“
Abstract
Das Urheberrecht wird von der Bundesregierung genau wie von Privaten zur Unterdrückung von Presseberichterstattung eingesetzt. Es kann derart missbraucht werden, weil die Zivilgerichte bei der Prüfung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs jenseits eines engen Ausnahmekatalogs keine einzelfallspezifische grundrechtliche Interessenabwägung vornehmen. Über 60 Jahre nach dem Lüth-Urteil ist die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte im deutschen Urheberrecht noch nicht angekommen.