Verfassungsblog (Jan 2024)

Ein Blockierer als Vorsitzender - Ungarns Rolle im Rat der Europäischen Union

  • Sven Hölscheidt

DOI
https://doi.org/10.59704/08a25759ba8b6bcb
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Ungarn übernimmt am 1. Juli 2024 den Vorsitz im Rat der EU. Das stößt auf Widerstand, denn zentrale Teile von Ungarns Verfassungspolitik stehen mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht im Einklang. Das Land gilt in Europa als Außenseiter und Quertreiber, es betreibt eine Blockadepolitik. Zuletzt hat Ungarns Ministerpräsident auf dem Dezember-Gipfel des Europäischen Rates erneut seine Fähigkeiten als Veto-Spezialist unter Beweis gestellt. Und solch ein Land soll den Ratsvorsitz übernehmen? Rechtlich lässt sich das kaum verhindern, denn der Vorsitz ist gemäß dem Primärrecht festgelegt und kann Ungarn ohne Rechtsverstöße nicht entzogen werden. Politisch wäre ein Entzug unklug, weil Ungarn ihn zum Anlass nähme, weniger kompromissbereit zu sein.

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