Verfassungsblog (May 2024)

Von frommen Wünschen und dicken Knüppeln - Art. 28 Abs. 3 GG als Anspruchsnorm der Länder gegen den Bund

  • Carl Seemann

DOI
https://doi.org/10.59704/bdcdcc7e70c4b45a
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Die Politik einer autoritären Landesregierung wird nicht an den Grenzen des von ihr regierten Bundeslandes haltmachen. Dafür ist das föderale Gefüge der Bundesrepublik viel zu sehr auf Kooperation und Koordination ausgelegt. Wie für einzelne Bürger*innen stellt sich auch für die Bundesländer die Frage, wie sie auf autoritäre Regierungen jenseits der eigenen Landesgrenzen reagieren können.

Keywords