Monitor Versorgungsforschung (Jun 2024)

Krankenhausreform in Deutschland: populationsbezogenes Berechnungs- und Simulationsmodell zur Planung und Folgenabschätzung

  • Prof. Dr. med. Jochen Schmitt MPH,
  • Prof. Dr. oec. Leonie Sundmacher MSc,
  • Dr. rer. pol. Boris Augurzky,
  • Prof. Dr. med. Reinhard Busse MPH FFPH,
  • Prof. Dr. med. Christian Karagiannidis,
  • Franz Krause,
  • Ronald Schwarz MSc,
  • Dipl.-Volksw. Johannes Wolff,
  • Prof. Dr. med. Tom Bschor

DOI
https://doi.org/10.24945/MVF.03.24.1866-0533.2605
Journal volume & issue
Vol. 2024, no. 03
pp. 45 – 58

Abstract

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Ein zentraler Baustein der von der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgeschlagenen Krankenhausreform ist die Konzentration und Zentralisierung von Behandlungskapazitäten in den überversorgten Ballungsgebieten, um hierdurch trotz immer knapper werdenden Fachpersonals eine hochqualitative Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, einer weiteren überproportionalen Kostenausweitung entgegenzuwirken und die Behandlungsqualität zu erhöhen. 78% der Menschen in Deutschland wohnen in Ballungsgebieten. Kernelemente der Vorschläge der Regierungskommission und der geplanten Krankenhausreform sind die Planung nach Leistungsgruppen, denen definierte Vorgaben zur Strukturqualität zugrunde liegen, die Einteilung der Krankenhäuser in Level, zumindest in Form einer transparenten Information der Allgemeinheit, und die Einführung einer Vorhaltefinanzierung, die neben den abgesenkten DRG-Fallpauschalen und dem Pflegebudget die dritte Säule der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser bilden soll. Die Investitionskostenfinanzierung erfolgt weiterhin unabhängig davon durch die Bundesländer. Um die notwendige Strukturoptimierung zu erreichen, sollten Planung und Vorhaltfinanzierung auf Ebene der Leistungsgruppen (LG) verbunden werden. Die LG sollen im Wesentlichen auf der in Nordrhein-Westfalen entwickelten Systematik beruhen. Bei der Krankenhausplanung und Krankenhauszulassung durch die Länder sollen zukünftig Leistungsgruppen und dazugehörige Versorgungsmengen die bisherige Planung nach Fachgebieten und Betten ersetzen.

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