Landtechnik (Feb 2024)

Müssen die Ammoniak-Emissionsraten aus zwangsgelüfteten Ställen in der Schweinemast und Ferkelaufzucht überprüft werden?

  • Jochen Hahne

DOI
https://doi.org/10.15150/lt.2024.3303
Journal volume & issue
Vol. 79, no. 1

Abstract

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Auswertungen von insgesamt 641 Vor-Ort-Messungen anerkannter Prüfstellen im Zeitraum von 2020 bis 2022 bei Schweinemastanlagen ergaben für Ammoniak – gemessen mit Prüfröhrchen – selbst unter Berücksichtigung verschiedener Messunsicherheiten eine Emissionsrate von mindestens 3,3 kg/(TP × a) bei einem durchschnittlichen Tiergewicht von 77,6 kg (SD = 22,1 kg) und ganzjähriger Belegung. Die jeweiligen Monatsmittelwerte für die Ammoniakkonzentration in der Schweinemast schwankten zwischen 11,5 ppm im August und 15,4 ppm im Februar und für die Stalltemperatur zwischen 19,0 °C im Februar und 24,9 °C im Juli. Die spezifischen Luftraten im Monatsmittel variierten zwischen 36,5 m³/(TP × h) im Januar und 78,4 m³/(TP × h) im August. Eine alternative Bestimmung der NH3-Emissionsrate über die Abschlämmung ordnungsgemäß betriebener Abluftreinigungsanlagen ergab mit 3,5 kg/(TP × a) einen vergleichbaren Wert. Entsprechende Auswertungen von 179 Vor-Ort-Messungen bei Anlagen zur Ferkelaufzucht im Zeitraum von 2019 bis 2023 ergaben eine NH3-Emissionsrate von mindestens 1,1 kg/(TP × a) bei einem durchschnittlichen Tiergewicht von 18,1 kg (SD = 6,5 kg) und ganzjähriger Belegung. Die jeweiligen Monatsmittelwerte für die Ammoniak-Konzentration in der Ferkelaufzucht bewegten sich zwischen 6,6 ppm im Januar und 13,3 ppm im April und für die Stalltemperatur zwischen 20,7 °C im Februar sowie 26,0 °C im Juli. Die spezifischen Luftraten im Monatsmittel variierten zwischen 15,6 m³/(TP × h) im Januar und 29,9 m³/(TP × h) im August. Die alternative Bestimmung der NH3-Emissionsrate über die Abschlämmung ordnungsgemäß betriebener Abluftreinigungsanlagen ergab einen Wert von 0,7 kg/(TP × a).