Verfassungsblog ()

Keine Einsicht des Berliner Bildungssenats

  • Wolfgang Hecker

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 27. August 2020 die Verurteilung des Landes Berlin durch das LAG Berlin – Brandenburg vom 27. November 2018 zu einer Entschädigungszahlung nach § 15 II 1 AGG bestätigt. Das Land hatte sich geweigert, eine Kopftuch tragende Lehrerin einzustellen. Seit Jahren missachtet die Bildungsverwaltung Berlins damit die Rechtsprechung des BVerfG. Ihre Argumente sind rechtlich in keiner Weise tragfähig.

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