Risikofaktor Cameron: die gewagte Datenschutz-Klage vor dem EGMR
Abstract
Gegen Einladungen, die man lieber nicht erhalten hätte, hilft es regelmäßig, Krankheit, die Unverfügbarkeit des Babysitters oder Handwerkerbesuch vorzuschützen. Gegen Klagen, über die man lieber nicht entscheiden würde, hilft Gerichten bestenfalls der Einwand der Unzulässigkeit, der aber mit deutlich höherem Begründungsaufwand verbunden ist. Datenschützer haben jetzt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage gegen die Überwachung durch den britischen Geheimdienst GCHQ eingereicht – eine Einladung zur Auseinandersetzung mit der Regierung Cameron, für die man dem Gericht eine gute Ausrede wünschen möchte: Wenn es sich darauf einlässt, könnte es viel verlieren.