Verfassungsblog (Jul 2024)
Kein Startschuss für Abschiebungen nach Syrien
Abstract
Laut OVG Nordrhein-Westfalen besteht für Zivilpersonen in Syrien keine ernsthafte, individuelle Lebensgefahr mehr aufgrund des Bürgerkriegs; Rückkehrer:innen hätten außerdem keine zielgerichteten Menschenrechtsverletzungen zu befürchten. Das Politik- und Medienecho war gewaltig. Die Urteilsgründe zeigen allerdings, dass die große politische und mediale Aufmerksamkeit in keinem Verhältnis zum Inhalt der Entscheidung steht.
Keywords