Ernst-Wolfgang Böckenförde: Historisierung als Schlüssel zum Verständnis des Verfassungsstaates
Abstract
Was bedeutet Geschichtlichkeit für das Verständnis des Verfassungsstaats? Im Jahre 1972 stellte sich ein Professor des Staatsrechts an der Universität Bielefeld dieses Thema und entwickelte Überlegungen zum Verhältnis von Rechts- und Geschichtswissenschaft.