Monitor Versorgungsforschung (Aug 2023)

Die neuen „Leitplanken“ im AMNOG-Prozess

  • Dr. PH Andrej Rasch

DOI
https://doi.org/10.24945/MVF.04.23.1866-0533.2530
Journal volume & issue
Vol. 2023, no. 04
pp. 40 – 44

Abstract

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Das AMNOG-Verfahren wurde in den letzten Jahren mehrfach gesetzlich angepasst. Eine wesentliche Veränderung ergab sich zuletzt mit dem Ende 2022 verabschiedeten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG). Das gesetzliche Maßnahmenpaket umfasst unter anderem neue Vorgaben für die Erstattungsbetragsverhandlungen, die das Grundprinzip des AMNOG verändern. Nach diesen neuen Vorgaben (sog. „Leitplanken“) darf ein neues Arzneimittel in bestimmten Fällen trotz des nachgewiesenen Zusatznutzens nicht mehr als die Vergleichstherapie kosten. Bei einem nicht belegten Zusatznutzen müssen die Kosten sogar niedriger sein. Die Details dieser neuen Vorgaben werden im Folgenden einer kritischen Analyse unterzogen.

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