Verfassungsblog ()

Der Strafprozess vom Opfer her gedacht

  • Filip Bubenheimer

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Als Frau W. 18 Jahre alt war, wurde sie von sieben Männern vergewaltigt. Als sechs der Täter deswegen zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, war Frau W. Anfang 30. Sie musste so lange auf die Bestrafung ihre Peiniger warten, weil die slowenische Justiz das Verfahren verbummelte. Dies hat Slowenien jetzt eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingetragen: Der Staat, so der EGMR in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung, verletzt seine Pflicht, seine Bürger vor unmenschlicher Behandlung (Art. 3 EMRK) zu schützen, wenn er Vergewaltiger so lange nicht bestraft. Jetzt muss Slowenien Frau W. mit 15.000 Euro entschädigen.