Verfassungsblog (Apr 2024)

Trau, Schau, Link!

  • Tobias Mast,
  • Wolfgang Schulz

DOI
https://doi.org/10.59704/47bf6815cbb70f19
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Das BVerfG hat auf eine Verfassungsbeschwerde des Onlinejournalisten Julian Reichelt hin am Dienstag nach sehr kurzer Verfahrensdauer eine ihn betreffende einstweilige Anordnung des Berliner Kammergerichts materiellrechtlich überzeugend aufgehoben. Indem es die Zulässigkeitsvoraussetzungen äußerst großzügig und seine eigene Kontrolldichte äußerst engmaschig interpretierte, dürfte das Gericht beträchtliche Anreize dafür gesetzt haben, sich in äußerungsrechtlichen Fällen auch ohne besonderen Zeitdruck von nun an frühzeitig an es zu wenden.

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