In Deutschland nichts Neues? Der Beschluss des BVerfG zum dritten Geschlecht aus völker­rechtlicher Perspektive
Abstract
Mit seiner Entscheidung zum dritten Geschlecht hat das Bundesverfassungsgericht das Prinzip der Zweigeschlechtlichkeit endgültig ad acta gelegt. Aus nationaler Sicht ist diese Entscheidung nichts weniger als revolutionär. Dabei wird indes weitgehend übersehen, dass der Abschied von dem binären Geschlechtermodell auf völkerrechtlicher Ebene bereits im vollen Gange ist. Die Entscheidung aus Karlsruhe ist ihre logische Konsequenz.