Alles verfassungs­widrig? Wie das BVerfG beim Werbeverbot für Abtreibung zum Rosinen­picken einlädt
Abstract
Der Straftatbestand des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB) sorgt für Unruhe. Grüne und Die Linke fordern die Streichung der Vorschrift. Die SPD, eigentlich auf ihrer Seite, erklärte unter heftiger Kritik vieler Mitglieder am Dienstag, einen entsprechenden Gesetzentwurf nicht in den Bundestag einzubringen. Der Grund: Die Union, die den Straftatbestand beibehalten will, hatte für den Fall seiner Abschaffung mit einem Gang zum Bundesverfassungsgericht gedroht. Ein kurioser Streit, in dem alle Seiten mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit um sich werfen. Wer hat das Grundgesetz tatsächlich auf seiner Seite?