Verfassungsblog (Aug 2022)
Seenotrettung vor dem EuGH
Abstract
Gegen das Instrument der Hafenstaatkontrolle, mit dem Italien NGO-Schiffe regelmäßig festsetzte, hatten die NGOs Sea-Eye und Sea-Watch 2020 vor italienischen Verwaltungsgerichten geklagt. In den von Sea-Watch betriebenen Verfahren hatte das Regionale Verwaltungsgericht Sizilien dem EuGH zwei Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt. Anfang August erging nun das Urteil des EuGH. Der Gerichtshof präzisiert darin die europarechtlichen Vorschriften zur Hafenstaatkontrolle, trägt zur Auslegung der einschlägigen seevölkerrechtlichen Normen bei und grenzt die Verantwortungsbereiche von Flaggen- und Hafenstaaten voneinander ab.