Verfassungsblog (Jan 2024)

Datenschutzgrundverordnung gilt für parlamentarische Untersuchungsausschüsse - EuGH stärkt den Datenschutz

  • Kevin Fredy Hinterberger

DOI
https://doi.org/10.59704/250d643e03f3a9f0
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Der EuGH hat sich in einer lange erwarteten Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob die DSGVO auf parlamentarische Untersuchungsausschüsse anwendbar ist. In der Rs C-33/22 (Österreichische Datenschutzbehörde) hat der EuGH am 16. Jänner 2024 in einem österreichischen Fall entschieden, dass die DSGVO auf parlamentarische Untersuchungsausschüsse grundsätzlich anwendbar ist. Dadurch haben Untersuchungsausschüsse in Ausübung ihrer parlamentarischen Kontrollrechte auch das Recht auf Datenschutz von Auskunftspersonen zu achten. Dies betrifft essenzielle verfassungsrechtliche Fragen zum Umgang mit diesem zentralen demokratischen Kontrollinstrument bzw Kontrollrechten allgemein und dem Verhältnis zum Datenschutz und geht weit über den Ausgangssachverhalt hinaus. Die österreichische Judikatur und Praxis, wonach die Gesetzgebung von der Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausgenommen ist, wird nach diesem EuGH-Urteil nicht aufrechterhalten werden können.

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