Verfassungsblog (Nov 2024)
Keine allgemeine Verfassungsaufsicht über die Unionswerte im Vertragsverletzungsverfahren
Abstract
Am 19. Dezember 2022 reichte die Europäische Kommission in der Rechtssache C-769/22 eine Vertragsverletzungsklage ein, in der sie im zweiten Klagegrund eine eigenständige Verletzung von Art. 2 EUV geltend machte. Dies löste eine breite Diskussion darüber aus, ob der EuGH seine Wertejudikatur in Zukunft so weiterentwickeln könnte, dass Art. 2 EUV auch als eigenständige Rechtsgrundlage herangezogen werden kann – ohne eine Verbindung zu spezifischen Bestimmungen des Unionsrechts.
Keywords