Verfassungsblog (Nov 2024)

Keine allgemeine Verfassungsaufsicht über die Unionswerte im Vertragsverletzungsverfahren

  • Benedikt Riedl

DOI
https://doi.org/10.59704/e73de7ca882b26c9
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Am 19. Dezember 2022 reichte die Europäische Kommission in der Rechtssache C-769/22 eine Vertragsverletzungsklage ein, in der sie im zweiten Klagegrund eine eigenständige Verletzung von Art. 2 EUV geltend machte. Dies löste eine breite Diskussion darüber aus, ob der EuGH seine Wertejudikatur in Zukunft so weiterentwickeln könnte, dass Art. 2 EUV auch als eigenständige Rechtsgrundlage herangezogen werden kann – ohne eine Verbindung zu spezifischen Bestimmungen des Unionsrechts.

Keywords