Verfassungsblog ()

Keine Grenzkontrollen im Schengen-Raum! Auch nicht durch Busfahrer

  • Fabian Michl

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Nach dem Schengener Grenzkodex sind Grenzkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums abgeschafft. Doch die Mitgliedstaaten, allen voran Deutschland, lassen kaum etwas unversucht, diese Vorgabe zu umgehen. Indem sie die Kontrollen ins Hinterland verlagern, behaupten sie ihre „Grenzhoheit“ nach dem Motto: „Wenn wir nicht an der Grenze kontrollieren dürfen, dann kontrollieren wir eben davor oder dahinter.“ Mit Urteil vom 13.12.2018 hat der Europäische Gerichtshof einer besonders kreativen Umgehungstaktik nun den Riegel vorgeschoben: Der Übertragung der Kontrolle auf private Beförderungsunternehmen.

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