Verfassungsblog (Jun 2024)

Verfassungsfeindlicher Klimaaktivismus? - Warum die Verdachtsfalleinstufung der Gruppe „Ende Gelände“ rechtswidrig ist

  • Jakob Hohnerlein

DOI
https://doi.org/10.59704/3d5b40150645dfca
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bearbeitet ausweislich des nun vorgestellten Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2023 „Ende Gelände“ als linksextremistischen Verdachtsfall. Die klimaaktivistische Gruppierung wird so öffentlich mit dem Stigma der Verfassungsfeindlichkeit belegt, zukünftig darf sie auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Die Einstufung ist juristisch nicht haltbar. Das BfV verwechselt radikale Systemkritik mit Verfassungsfeindlichkeit.

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