Kein „body-count“ bei subsidiärem Schutz
Abstract
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg muss über die Klagen auf subsidiären Schutz von zwei afghanischen Staatsangehörigen entscheiden und hat den EuGH um Klärung der unionsrechtlichen Kriterien zur Gewährung subsidiären Schutzes gebeten. Am 10. Juni entschied der EuGH nun gegen den rein quantitativen „body-count“ Ansatz des Bundesverwaltungsgerichts.