Verfassungsblog (Nov 2022)
Gewahrsam als letztes Mittel gegen die „Letzte Generation“?
Abstract
Die Proteste der Klimaschutzgruppe der „Letzten Generation“ sind momentan aufgrund ihrer gewählten Protestformen ein vieldiskutiertes Thema. Eine der umstrittenen Protestformen besteht darin, sich mit den Händen auf der Straße festzukleben. Nachdem Klimaaktivistinnen in München ihre Protestaktionen wiederholten, wurden sie in Gewahrsam genommen – mit einer angeordneten Gewahrsamsdauer von 30 Tagen. Die pauschale Ausschöpfung der Höchstgrenze des Gewahrsams im Fall des Vorgehens gegen Aktivistinnen der Münchener Klimaproteste ist von der – ohnehin rechtlich bedenklichen – Rechtsgrundlage im bayerischen Polizeigesetz nicht gedeckt.