Verfassungsblog (Oct 2022)

Russland und das Anti-Folter Komitee (CPT)

  • Thomas Feltes,
  • Maximilian Bertamini

Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Trotz Ausschluss aus dem Europarat und dem damit verbundenen Ende der Bindung Russlands an die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bleibt Russland an die „Europäischen Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“ von 1989 gebunden. Russland muss daher Besuche der Anti-Folter-Kommission des Europarates zulassen.

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