Verfassungsblog (Feb 2024)

Die Umwelt als ein vergessenes Kriegsopfer

  • Anne Dienelt

DOI
https://doi.org/10.59704/8669293634365851
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Der Deutsche Bundestag wird Ende Februar 2024 die Reform des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) beschließen, nachdem im November 2023 erstmalig der Entwurf im Bundestag gelesen wurde und Ende Januar 2024 eine öffentliche Anhörung stattfand. Einige Reformansätze bleiben jedoch außen vor. Eine bisher unberücksichtigte Forderung bezieht sich auf Kriegsverbrechen gegen die Umwelt, welche aktuell in § 11 Abs. 3 VStGB geregelt sind.

Keywords