Das kommunale Ausländerwahlrecht ‚revisited‘. Eine vertane Chance für die Revitalisierung der Demokratie auf lokaler Ebene
Abstract
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen zum Ausländerwahlrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein von 1990 wenig Zweifel daran gelassen, dass das Grundgesetz auf allen Ebenen des Staatsaufbaus nur das deutsche Volk als einheitliche Legitimationsgrundlage kennt. Ulrich K. Preuß sah das mit guten, demokratietheoretischen Gründen anders. Er rechtfertigte die Zulässigkeit des kommunalen Ausländerwahlrechts gerade mit der Verschiedenheit von Gemeindevolk und Staatsvolk. Preuß‘ Argumentation ist über den Bremer Fall hinaus wegweisend und gibt Anlass, heute noch einmal neu über meist übersehene Orte der Demokratie nachzudenken: Städte, Kreise und Gemeinden.