Verfassungsblog (Feb 2023)
Enteignen für den Wiederaufbau?
Abstract
Jeden Tag bringt der Krieg in der Ukraine unerträgliches und unvorstellbares menschliches Leid mit sich. Vor diesem Hintergrund fällt es schwer, schon heute einen nüchternen Blick auf die Zeit nach Beendigung der Kampfhandlungen in der Ukraine und einer Zurückdrängung des russischen Aggressors zu werfen. Das allerdings scheint notwendig, um moralisierender Politik notwendige rechtsstaatliche Rationalität entgegenzusetzen. Konkret geht es dabei um die Frage, ob es möglich ist, staatliches und/oder privates russisches Vermögen entschädigungslos zu enteignen, um so den Wiederaufbau der Ukraine zu finanzieren. Diese Überlegung liegt insbesondere der Erkenntnis zugrunde, dass die durch die russische Aggression verursachten Schäden in der Ukraine schon jetzt auf über eine Billion US-Dollar geschätzt werden.