Comparative Legilinguistics (Dec 2015)

WIE KALT IST DIE RECHTSSPRACHE? – NEUTRALITÄTSPOSTULAT UND VERBALE EXPRESSIVITÄT IN GESETZESTEXTEN DES STRAFRECHTS. EIN DEUTSCH-POLNISCHER VERGLEICH

  • Karolina KĘSICKA

DOI
https://doi.org/10.14746/cl.2015.24.05
Journal volume & issue
Vol. 24

Abstract

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Durch den Lapidarstil, den Agensschwund und die begriffliche Abstraktheit bestrebt die Rechtssprache die Erzielung von Objektivität, wobei sie gleichzeitig als ein Werkzeug dient, die Autorität-Gehorsamkeit-Relation zum Ausdruck zu bringen. Von der Rechtssprache wird wie von jeder anderen Fachsprache erwartet, dass sie sich durch ästhetische, expressive sowie moralische Neutralität kennzeichnet. Die Beachtung des Neutralitätspostulats erweist sich in Bezug auf Rechtssprache allerdings nicht so offensichtlich, wie es angenommen wird. Die Rechtssprache ist wie die Gemeinsprache durch Subjektivität und verbale Expressivität gekennzeichnet, die u.a. durch Gefühlsbetontheit in der Fachterminologie, emphatische Floskeln oder wertausfüllungsbedürftige Ausdrücke zum Vorschein kommt. Das Hauptanliegen dieses Beitrags liegt in der Erörterung der genannten Problematik am Beispiel der deutschen und polnischen Rechtssprache. An ausgewählten Beispielen aus dem deutschen und polnischen Strafgesetzbuch sowie ihren Übersetzungen werden verschiedene Facetten von Expressivität und Subjektivität sprachvergleichend dargestellt und anschließend im Hinblick auf ihre Funktion in einem Gesetzestext und Übersetzungsproblematik analysiert. Ergänzend wird darüber hinaus auf Subjektivitätszüge im Übersetzungsprozess an sich wie verschönernde Ästhetisierung der Übersetzungstextes, die Bestimmung und Wahl des Intensitätsgrades von Affektvollem in Übersetzung oder Hervorhebung des Druck-Effekts bei der Wiedergabe von emphatischen Phrasen hingewiesen.

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