Fleisch ist kein Gemüse: Die Schlussanträge zum Bio-Gütesiegel für Fleisch aus ritueller Schlachtung
Abstract
Seit gestern liegen die Schlussanträgen in der Rechtssache C-497/17 vor. Darin begründet EuGH-Generalanwalt Nils Wahl, warum das EU-Gütesiegel „ökologischer/biologischer Landbau“ auch für Fleischerzeugnisse vergeben werden darf, die aus einer rituellen Schlachtung ohne vorherige Betäubung stammen. Anstatt die Frage vom Primärrecht aus zu beantworten und das Spannungsfeld zwischen Grundrechten und Tierschutz zu vermessen, wählt der Generalanwalt einen pragmatischen Ansatz.