Gemeindemitglied wider Willen: Leipzig beugt sich Karlsruhe und zeigt in Richtung Straßburg
Abstract
In Deutschland kann man in eine Religionsgemeinschaft eingemeindet werden, der man niemals beitreten wollte. Glaubensfreiheit hin oder her – das geht. So heute das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil, das einen der sonderbarsten religionsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten seit langem vorläufig beendet und gleichzeitig die Treue zum Bundesverfassungsgericht vor die eigenen Überzeugungen zur Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention stellt.