Der partei­ordnungs­rechtliche Schnitt ins eigene Fleisch
Abstract
Die Parteizentralen von FDP und CDU konnten offenbar nur mit erheblicher Mühe gegenüber den Landesverbänden und Landtagsfraktionen ihre Linie durchsetzen, nicht mit der AfD zu kooperieren. Sogar der Ausschluss des gesamten Landesverbandes Thüringen der CDU soll nach Presseberichten in der CDU-Führung diskutiert worden sein. Gegenüber solchen parteiordnungsrechtlichen weapons of mass destruction herrscht allerdings eine verständliche Zurückhaltung aus Gründen der innerparteilichen Demokratie.