Verfassungsblog (Jul 2024)

Verbotene Vereinsmedien - Zum „Compact“-Verbot durch das Bundesinnenministerium

  • Christoph Gusy

DOI
https://doi.org/10.59704/17eb47434f746e07
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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In der Auseinandersetzung mit den Gegnern der Verfassung beweist und bewährt sich der demokratische Rechtsstaat. Auch dort, wo der Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zweifelsfrei festgestellt ist, sind die Voraussetzungen und Grenzen des Grundgesetzes selbst und der Gesetze zum Schutz der Verfassung einzuhalten. Wenig kann den Verfassungsschutz stärker delegitimieren als administrative Maßnahmen, welche rechtswidrig ergehen und später von den Gerichten beanstandet werden.

Keywords