Verfassungsblog (Jun 2024)

Zur Debatte über Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien - Einzelfallprüfung statt „Alles oder nichts“

  • Daniel Thym

DOI
https://doi.org/10.59704/c25a0fc14935eae8
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich dafür ausgesprochen, Schwerstkriminelle und Gefährder auch nach Afghanistan und Syrien abzuschieben. Die öffentliche Debatte unterstellt dabei bisweilen, dass der Kanzler, die Innenministerin oder das Außenministerium eigenständig darüber entscheiden könnten, ob ein Land als generell sicher oder unsicher gilt. Je nach Ergebnis erhalten dann entweder alle Schutz oder Abschiebungen sind plötzlich möglich. Das stimmt nicht, denn das Asylrecht fragt nach Situation jeder Einzelperson. Statt eines „Alles oder nichts“ gilt also „Es kommt darauf an“. Das klingt unentschieden, ist es jedoch nicht.

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