Verfassungsblog (Jul 2024)
Körperverletzung im Amt - Strafbarkeit und Amtshaftung bei unnötigen polizeilichen Schmerzgriffen
Abstract
Wer als Polizist einen Schmerzgriff rechtswidrig anwendet, macht sich wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt strafbar. Dasselbe gilt für Polizisten, die sich am Einsatzort befinden, aber nicht eingreifen, um den rechtswidrigen Schmerzgriff zu beenden. Sie verwirklichen den Straftatbestand in der Variante des Begehenlassens.
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