Verfassungsblog (Apr 2024)

No More Vogel-Strauß - Warum der Gesetzgeber die Eizellenspende jetzt legalisieren muss

  • Maren Klein

DOI
https://doi.org/10.59704/ea27a4afd8203dd1
Journal volume & issue
no. 2366-7044

Abstract

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Die Eizellspende ist in Deutschland seit 1990 ausdrücklich und ausnahmslos verboten – strafbewehrt. Vorstöße aus Wissenschaft und Politik, das Verbot zu kippen, gab es in den vergangenen Jahren immer wieder; geändert hat sich bisher nichts. Erfreulich ist, dass die „Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ in ihrem Bericht zumindest zu dem Ergebnis kommt: Das Verbot der Eizellspende ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Das aber geht nicht weit genug, denn: Die Eizellspende muss zugelassen werden.

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