Monitor Versorgungsforschung (Jun 2022)
„Flächendeckendes Telemonitoring bei Herzinsuffizienz möglich“
Abstract
Der G-BA hat am 15. Dezember 2020 entschieden, dass Patient:innen mit Herzinsuffizienz auch in der Regelversorgung telemedizinisch betreut werden können. Dementsprechend hat der Erweiterte Bewertungsausschuss den EBM geändert und entsprechende Gebührenordnungspositionen beschlossen. Damit kann Telemonitoring für Patienten mit Herzinsuffizienz von niedergelassenen Ärzten verordnet werden. Telemedizinzentren können von niedergelassenen Kardiologen mit einer KV-Zulassung für die Schrittmacherabfrage betrieben und mit der KV abgerechnet werden. Die KBV hat mit dem GKV-Spitzenverband als Anlage 3 des Bundesmantelvertrags Ärzte (BMV-Ä) eine Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz („QS-V TmHi“) beschlossen. Was das für die Anwendung des Telemonitorings in der Fläche bedeutet, darüber hat „Monitor Versorgungsforschung“ mit Prof. Dr. Martin W. Bergmann vom Cardiologicum Hamburg, einer Unternehmenstochter der Sanecum Gruppe, gesprochen.
Keywords