Revista Catalana de Dret Públic (Apr 2019)
Der Bundeszwang in der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes (DE-CA)
Abstract
Die Anlehnung von Art. 155 der spanischen Verfassung an Art. 37 des deutschen Grundgesetzes legt einen rechtsvergleichenden Seitenblick auf den Bundeszwang in Deutschland nahe. Dabei zeigt sich, dass die Ausübung des Bundeszwangs ein Spiel mit dem Feuer ist: Sie kann den Gesamtverband nicht nur stabilisieren, sondern auch destabilisieren. In der deutschen Verfassungsgeschichte haben einseitig getroffene Zwangsmaßnahmen der Zentralgewalt nämlich wiederholt zum Untergang des Gemeinwesens beigetragen. Diese historischen Erfahrungen dürften erklären, weshalb der Bundeszwang in der Bundesrepublik Deutschland bislang noch nie zum Einsatz gekommen ist. Noch wichtiger ist aber die in den zurückliegenden Jahrzehnten entwickelte föderalen Verfassungskultur, die nicht auf einseitigen Befehl und Zwang ausgerichtet ist, sondern auf konsensual-kooperative Konfliktbearbeitung, gegebenenfalls auch verfassungsgerichtliche Streitentscheidung. Diese Verfassungsrechtskultur ist Teil des Erfolgsrezepts der föderativen Ordnung des Grundgesetzes, das auf zugewandte Kommunikation, hohe Anpassungsfähigkeit und eine ergebnisoffene, bis hin zu Verfassungsänderungen reichende Modernisierungsbereitschaft setzt.
Keywords