Revista Catalana de Dret Públic (Apr 2019)

Der Bundeszwang in der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes (DE-CA)

  • Hartmut Bauer

DOI
https://doi.org/10.2436/rcdp.i0.2019.3275
Journal volume & issue
Vol. 0, no. 0
pp. 1 – 20

Abstract

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Die Anlehnung von Art. 155 der spanischen Verfassung an Art. 37 des deutschen Grundgesetzes legt einen rechtsvergleichenden Seitenblick auf den Bundeszwang in Deutschland nahe. Dabei zeigt sich, dass die Ausübung des Bundeszwangs ein Spiel mit dem Feuer ist: Sie kann den Gesamtverband nicht nur stabilisieren, son­dern auch destabilisieren. In der deutschen Verfassungs­ge­­schich­te haben einseitig getroffene Zwangsmaßnahmen der Zentralgewalt nämlich wiederholt zum Untergang des Gemeinwesens beige­tra­gen. Diese hi­sto­ri­schen Erfahrungen dürf­ten erklären, wes­halb der Bundeszwang in der Bun­desre­pu­blik Deutsch­land bislang noch nie zum Einsatz gekommen ist. Noch wichtiger ist aber die in den zurückliegen­den Jahr­zehn­ten entwickelte föderalen Verfassungs­kul­tur, die nicht auf einsei­ti­gen Befehl und Zwang aus­gerichtet ist, sondern auf konsensual-koope­ra­tive Konflikt­bear­beitung, ge­gebenenfalls auch verfassungsge­richt­liche Streit­ent­schei­dung. Diese Ver­fas­sungs­rechts­kultur ist Teil des Erfolgsrezepts der föderativen Ordnung des Grundgesetzes, das auf zugewandte Kommunikation, hohe Anpas­sungs­fä­hig­keit und eine ergebnis­of­fe­ne, bis hin zu Verfas­sungs­än­de­rungen reichende Modernisierungs­be­reitschaft setzt.

Keywords